Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Der Maklervertrag gilt zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer als zustande gekommen, mit dem Anfordern von
Exposés durch den Auftraggeber bzw. der Bekanntgabe der
Anschrift an den Auftraggeber, der von uns in
Zeitungsanzeigen oder auf unserer Homepage im Internet
angebotenen Objekte oder Angeboten aus unserer
Objektdatei. Der Maklervertrag kann jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt
werden. Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gegenüber
dem Auftraggeber bereits nachgewiesener Objekte bleibt
bei einer Kündigung erhalten.
Mit dem Zustandekommen des Maklervertrages, bietet der
Auftragnehmer aus seiner Objektdatei dem Auftraggeber gemäß
dessen Suchkriterien Objekte an, und der Auftraggeber
erkennt an, das unser Provisionsanspruch ihm gegenüber
entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer
Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zwischen
ihm oder ein durch ihn informierten Dritten und dem Verkäufer,
dem Vermieter oder Verpächter zustande kommt. Die
Provision wird fällig und zahlbar bei Kauf-, Miet- oder
Pachtvertragsunterzeichnung. Unsere Objektangebote
erfolgen freibleibend, unverbindlich und
provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Nachweisgebühren.
Kaufangebote sonst für 6% des Kaufpreises zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (=7,14% inkl. MWSt.). Gewerbemietangebote sonst für
3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
(=3,57MM inkl. MWSt.).
Wohnmietangebote sonst für 2 Monatsmieten zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 MM inkl. MWSt.). Kommt ein
Kaufvertragsabschluß durch unsere Nachweistätigkeit
zustande, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, wird eine
Gesamtprovision von 6,5% des Kaufpreises zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer (=7,735% inkl. MWSt.)
bei Kaufvertragsabschluß vom
Käufer fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch
entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen (Kauf,
Pacht, Vermietung, Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung)
bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche
Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, so ist
die ortsübliche Provision an uns zu zahlen.
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder
Pachtvertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich
schriftlich mitzuteilen und zu belegen, andernfalls gilt
unser Angebot als anerkannt.
Unsere Objektangebote und Mitteilungen sind nur für den
Empfänger selbst bestimmt. Bei einer Weitergabe an
Dritte haftet der Angebotsempfänger in Höhe der im
Angebot ausgewiesenen Provision.
Spätere Nachweise durch Dritte, ändern nichts an der
Ursächlichkeit unserer Angebote. Nebenabreden bedürfen
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch
den Makler.
Irrtum, Auslassungen sowie Zwischenverwertung bleiben
vorbehalten. Daten in unseren Exposés werden nach den
Angaben der Eigentümer gefertigt, eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit wird unsererseits
ausgeschlossen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
|